Der von der CSU vorgelegte Entwurf für das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) trifft in Bayern auf ungewohnt breiten Widerstand. Im Interview mit Focus Online dreht der bayerische Innenminister Joachim Hermann nun sein Fähnchen im Wind: Statt wie bisher mit dem Ausbau der „Spitzenposition“ des ohnehin schon harten Polizeigesetzes in Bayern zu prahlen, gaukelt er vor, mit dem Gesetz in erster Linie EU-Datenschutzrichtlinien umzusetzen.
Hermanns Täuschungsmanöver
Die Kehrtwende in der Darstellung des Polizeigesetzes beim bayerischen Innenminister Joachim Hermann kam plötzlich. In einer Presseerklärung zur ersten Lesung des PAG im Februar brüstet sich Hermann noch mit der „Stärkung der Polizei im Kampf gegen Terror und Kriminalität“ und forderte den Einsatz von Drohnen und das Tragen von BodyCams für Polizistinnen und Polizisten. Dass es in dem beworbenen Gesetzentwurf am Rande auch um die Umsetzung der europäischen Datenschutzvorgaben geht, wusste nur, wer Hermanns Presseerklärung bis zum Schluss gelesen hat, denn die EU-Richtlinie wird nur im letzten Absatz erwähnt.
In den folgenden Wochen formte sich ungewöhnlich breiter Protest gegen den Gesetzentwurf: Gewerkschaften, Journalistenverbände, die SPD, die Grünen, die FDP und die organisierte Antifa haben sich in einem Bündnis zusammengeschlossen. In mehreren Städten fanden bereits Demos statt, weitere Kundgebungen sowie eine Großdemonstration in München an Himmelfahrt sind geplant.
Anfang April schlug Innenminister Hermann dann völlig andere Töne an, von der „Stärkung der Polizei“ will er nichts mehr wissen. Nun behauptet er, dass das Polizeigesetz „im Wesentlichen die neue EU-Datenschutzrichtlinie und die strengen Vorgaben der Rechtsprechung“ umsetzt. Er geht sogar so weit zu behaupten, dass es überhaupt „noch nie ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfassenden Datenschutzvorschriften und so umfassenden rechtsstaatlichen Garantien“ gab.
Datenschutz heißt: Mehr Daten erheben
Tatsächlich geht es im CSU-Gesetzentwurf wenig um Datenschutz und viel um neue Befugnisse für die Polizei zum Erheben und Auslesen von Daten, darunter das Filmen mittels BodyCams, den Zugriff auf Daten in der Cloud und das Abfangen von Post bei „drohender Gefahr“. Dass die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie keineswegs mit einer Aufrüstung der Polizei zur Datensammelbehörde einhergehen muss, beweisen auch andere Bundesländer: In Hessen und Schleswig-Holstein wird die EU-Richtlinie in Länderrecht umgesetzt, ohne die polizeilichen Befugnisse auszuweiten.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen im hessischen Landtag, Jürgen Frömmich, sagt gegenüber netzpolitik.org: „Wir [haben] uns in Hessen dazu entschlossen, im Polizeigesetz lediglich die datenschutzrechtlichen Belange anzupassen und von weiteren, materiellen Änderungen abzusehen“. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass in Hessen und Schleswig-Holstein nicht an anderer Stelle Überwachungsinstrumente für die Polizei oder für die Geheimdienste eingeführt werden, nur mogelt man das nicht in den Gesetzentwurf als eine angebliche Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie rein.
Verfassung bis ans Maximum ausreizen
Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Schleswig-Holstein, Burkhard Peters, spricht von einem „gesetzgeberischen Exzess“ in Bayern. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 mit der Einführung des Rechtskonzepts „drohende Gefahr“ die Grundlage dafür geschaffen hat, dass Polizistinnen und Polizisten schon deutlich früher als bisher zugreifen können. Die Richter erklärten damals, dass es im Fall von Terrorismus, bei der potenziell die Leben vieler Menschen bedroht sind, zulässig sei, eine Person bereits vor der Begehung einer Straftat festzuhalten. Im Gesetzentwurf der CSU wird diese „drohende Gefahr“ aufgegriffen, massiv ausgeweitet und auf alle Bereiche der Kriminalität angewendet. Dabei gibt es keinen „Zwang, verfassungs- und europarechtliche Spielräume stets bis an die Grenze des Zulässigen auszureizen“ oder gar zu „überreizen“, wie es nun in Bayern geschieht, schreibt der Sachverständige Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Nicht von der CSU täuschen lassen
Joachim Hermanns Kehrtwende von „Stärkung der Polizei“ zur „Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie“ zeugt von dem Druck, unter dem die CSU angesichts des breiten Widerstands aus der Bevölkerung steht. Die Behauptung, das neue Polizeigesetz würde vor allem die EU-Datenschutzrichtlinie und Verfassungsrecht umsetzen, ist eine dreiste Täuschung. Es handelt sich um einen Ausbau der Polizei zur Datensammelbehörde, den die CSU genauso gewollt hat.
Am 15. Mai wird das bayerische Polizeigesetz voraussichtlich in letzter Lesung mit CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet. Zukünftig kann die bayerische Polizei dann bereits bei unspezifischem Verdacht umfassend überwachen, per Staatstrojaner hacken und durchsuchen.
